Bankrechtskoordinierungsrichtlinie, Erste Bedeutung

Suchen

Bankrechtskoordinierungsrichtlinie, Erste

Bankrechtskoordinierungsrichtlinie, Erste Logo #42880Kurz-bez.f. Erste Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute v. 1977. Betr. die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Banken im EU-Rahmen. Ihre Ziele beruhen darauf, dass nach dem EWG- Vertrag jede diskriminierende Behandlung auf dem Geb...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankrechtskoordinierungsrichtlinie
Keine exakte Übereinkunft gefunden.